Musik Theorie und Komposition
Die Studienrichtung MUSIKTHEORIE / KOMPOSITION beinhaltet
ein Basisstudium mit 4 Jahrgänge (8 Semester) als I. Studienabschnitt, umfaßt auch jene Pflichtfächer, die großteils ident sind mit jenen der Lehrgänge der künstlerischen Ausbildung am Instrument oder Gesang (Diplom) als auch für die pädagogische Ausbildung (Instrumental- und Gesangspädagogik).
Nach dem I. Modulen ist eine Übertrittssprüfung vorgesehen.
den II. Module: KOMPOSITION
Dieser umfasst 2 Jahrgänge (4Semester) und endet mit dem Abschluß "DIPLOMPRÜFUNG AUS KOMPOSITION"
Bildungsziele:
Jene notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die das eigenständige Gestalten von Musik ermöglichen. Erwerb jener musikalischen und theoretischen Grundkenntnisse, die für die Berufsausbildung eines Komponisten ist:
Die Vermittlung jener musikalischen und theoretischen Grundkenntnisse, die für eine musikalische Allgemein-bildung erforderlich ist. (Gilt für alle Studierenden, die nicht Komposition als Hauptfach wählen).
Übertrittsprüfung bzw. Abschlussprüfung „Musiktheorie“
A. Theoretische Prüfung:
Satzlehre: Was sind kontrapunktische Formen, was sind homophone Formen. Was ist bei alterierten Akkorden zu beachten? Welche Arten von Modulationen gibt es? Was ist deren jeweiliges Kennzeichen?
Entwicklung der Musiktheorie: Musiktheorie bei den Griechen, Entstehung der Mehrstimmigkeit, die modale Epoche und deren musiktheoretischen Grundlagen, Einführung des Dur-Moll-Systems. Auflösung der siebentonalen Tonalität, die Chromatik.
Verfassen einer Konzertkritik: Es wird ein Musikstück vorgespielt. Es ist eine Kritik darüber von etwa drei A4-Seiten zu verfassen.
B) Praktisch/theoretische Prüfung:
1. Es ist ein zweistimmiger Kanon über ein vorgegebenes Thema zu schreiben. Das Thema hat aus mindestens zwei Takte zu bestehen. Weiters ist über ein kurzes Thema eine zweistimmige Invention von mindestens 14 Takte auszuführen und einige Variationen über ein gegebenes Thema von mindestens 4 Takte zu schreiben, wobei zu mindest eine drei und eine weitere vierstimmig gesetzt sein muß. 2. Es sind fehlerhafte Satzlehreaufgaben zu verbessern und die Fehler verbal zu erläutern. 3. Es sind halbfertige Beispiele schwieriger Klangfortschreitungen fertigzustellen. 4. Es ist eine Melodie vierstimmig zu harmonisieren
II. Module (Komposition) V. und VI. Jahrgang (9. bis 12. Semester):
Anforderungen zur zertifizierte Abschlußprüfung (Komposition):
1. Es sind Kompositionen folgender Art vorzulegen, die im Rahmen des Studiums geschrieben wurden: Tanzformen/Gavotte, Menuett, Walzer etc., Variationen, Rondo, Sonatenform, Fuge (für verschiedene Besetzungen instrumentiert), ein größeres Chorwerk für gemischten Chor.
2. Klausurarbeit (maximal 3 Stunden). Entwurf einer dreistimmigen Fugenexposition über ein gegebenes Thema.
3. Mündliche Prüfung vor einer Kommission:
Fragen aus dem gesamten Stoffgebiet des Tonsatzes sowie aus der Geschichte der Musiktheorie sind zu beantworten. Auf dem Klavier ist eine vorgegebene Melodie zu harmonisieren, ebenso ist eine Modulation und ein Generalbaß auszuführen.
4. Ein öffentliches Konzert ist mit eigenen Werken zu bestreiten.
Die zertifizierte Abschlußprüfung ist in zwei Teilen, nämlich in einer kommissionellen internen und einer kommissionellen öffentlichen Prüfung abzulegen.